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Datenschutz nach Themen

Information über die 25. Sitzung Der Internationalen Arbeitsgruppe Datenschutz in der Telekommunikation

27.-29.April 1999 in Norwegen

Informationelle Selbstbestimmung -
Grundvoraussetzung für neue Produkte im Netz

In drei "Gemeinsamen Standpunkten" hat die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation auf ihrer 25. Sitzung, die auf Einladung des Generaldirektors der norwegischen Datenschutzinspektion (Datatilsynet), Georg Apenes, vom 27. bis 29. April 1999 in Norwegen stattfand, die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung bei neuen Entwicklungen bei der Telekommunikation betont:

- Alle Betroffenen müssen das Recht haben, der Veröffentlichung von Bilddateien, z.B. von Bildern des eigenen Wohngebäudes, insbesondere deren kommerziellen Nutzung zu widersprechen
(Gemeinsamer Standpunkt zum Datenschutz bei der Sammlung von Gebäudedaten, englische Fassung).

- Alle Betroffenen müssen beim Einsatz "intelligenter Software-Agenten", die z.B. bei der Verwaltung von Netzwerkressourcen oder zur Suche nach bestimmten Informationen im Internet eingesetzt werden, so weit wie möglich über die Funktionsweise aufgeklärt werden
(Gemeinsamer Standpunkt zu Intelligenten SoftwareAgenten, englische Fassung).

- Der Einsatz von Spracherkennungs- und -analysetechniken ist nur auf der Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen zulässig, die Auswertung Daten zur Bestimmung des geistigen oder psychischen Zustands der Betroffenen ist auszuschließen
(Gemeinsamer Standpunkt zur Sprechererkennung und zur Sprachanalyse bei der Telekommunikation, englische Fassung).

Die Dokumente enthalten daneben eine Vielzahl weiterer Empfehlungen, insbesondere zum Einsatz von Technologien, die möglichst sparsam mit der Verarbeitung personenbezogener Daten umgehen.

Weitere Themen waren Datenschutzprobleme bei der Vergabe von Domainnamen im Internet, bei der Bannerwerbung in Webangeboten und bei der Speicherung von Verkehrsdaten in Telekommunikationsnetzen.

Die Arbeitsgruppe ist im Rahmen der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten im Jahr 1983 auf Initiative des Berliner Datenschutzbeauftragten gegründet worden, unter dessen Vorsitz sie nach wie vor arbeitet, und hat seither eine Vielzahl von Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der Telekommunikation erarbeitet. Teilnehmer sind Datenschutzbehörden, aber auch Regierungsstellen, Vertreter internationaler Organisationen und Wissenschaftler aus aller Welt. Seit Anfang der 90er Jahre gilt das besondere Augenmerk der Arbeitsgruppe der Wahrung der Persönlichkeitsrecht im Internet.


International Working Group on Data Protection in Telecommunications
25th Meeting on 29 April 1999 in Norway

The working group adopted common positions on:



  Berlin, am
  05.05.1999
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